Neue Regelungen für ehrenamtliche Betreuer

Veröffentlicht am 20.08.2013 in Pressemitteilung

Bätzing-Lichtenthäler diskutiert neues Gesetz mit dem Betreuungsverein der AWO Altenkirchen

Das Inkrafttreten des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes am 01.08.2013 nahmen die heimische Abgeordnete und der Geschäftsführer des AWO-Betreuungsvereins Altenkirchen, Dr. Holger Ließfeld zum Anlass, über die Auswirkungen des Gesetzes und notwendige Schritte in der neuen Legislatur zu sprechen.

Dr. Ließfeld begrüßte, dass durch das Gesetz seit dem 1.8. die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer eine höhere pauschalisierte Aufwandsentschädigung von 399,- € (statt bisher 323,- €) erhalten. „Den vom Betreuungshilfeverein begleiteten ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, die sich für wenig Geld und Dank für andere einsetzen, kann so wenigstens ein bisschen was zurück gegeben werden“, kommentierte Bätzing-Lichtenthäler die Entscheidung des Gesetzgebers. Dass die Kosten für vermögende Betreute steigen könnten, bezeichneten beide Gesprächsteilnehmer als erträglich.

Im Hinblick auf die Bundestagswahl am 22.09.2013 waren sich Bätzing-Lichtenthäler und Dr. Ließfeld einig, dass eine neue Bundesregierung noch reichlich Spielraum für Verbesserungen hat. „Das Ehrenamt ist in Deutschland noch immer unterbewertet, der Staat spart durch Menschen, die ihre Zeit für andere einsetzen, riesige Summen, die kann er zumindest teilweise dafür nutzen, diese Menschen zu unterstützen“, schloss die Finanzexpertin.

 

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