Kindergeld – Wir wollen es gerechter machen!

Veröffentlicht am 07.10.2011 in Sozialpolitik

Familienministerin Schröder äußerte sich diese Woche, dass der Kinderfreibetrag für Gutverdienerinnen und Gutverdiener aus verfassungsrechtlichen Gründen unantastbar sei. Damit offenbart sie ihre Unkenntnis über den Familienleistungs-ausgleich. Sie weiß offensichtlich nicht, dass zwei Steuerfreibeträge existieren, einer für das sächliche Existenzminimum und einer für den Betreuungs-, Erziehungs oder Ausbildungsaufwand (BEA).

Richtig ist, dass das sächliche Existenzminimum eines Kindes nicht besteuert werden darf. Deshalb werden wir an diesem Freibetrag festhalten. Ganz anders sieht das beim sogenannten BEA aus. Der war schon bei seiner Einführung im Jahr 2002 sehr umstritten. Damals war der BEA aber noch begründbar, weil es an öffentlicher Kinderbetreuung fehlte und Kinderbetreuungskosten nicht separat steuerlich geltend gemacht werden konnten. Seitdem haben sich diese Rahmenbedingungen aber grundlegend geändert. Auch das scheint die Ministerin zu ignorieren.
Bund, Länder und Gemeinden haben gemeinsam das Angebot an Infrastruktur für Kinder deutlich ausgeweitet, besonders wir in Rheinland-Pfalz. Zigtausende von Kita- und Ganztagsschulplätzen sind entstanden. Diesen Ausbau wollen wir weiter forcieren.
Zudem sind seit 2005 tatsächlich angefallene Kinder-betreuungskosten konkret steuerlich absetzbar, jetzt geregelt im neu geschaffenen Paragrafen 9c Einkommenssteuer-gesetz.
Doch eine solche steuerliche Doppelförderung der Betreuungskosten, einmal pauschal über den BEA und ein weiteres Mal mit einem separaten Abzugsbetrag für die konkret angefallenen Kosten, ist nicht sachgemäß.
Schließlich gehen immer mehr Bundesländer dazu über, mindestens ein Jahr Kita- und Kindergartenbesuch ganz kostenfrei zu stellen.
Angesichts dieser Entwicklung ist es geradezu zwingend, auch im Steuerrecht Anpassungen vorzunehmen und den BEA abzuschaffen. Schließlich krankt der bestehende BEA
an einem massiven Gerechtigkeitsproblem. Denn von ihm profitieren nur Eltern mit höherem Einkommen.
Das Ehepaar mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 100.000 Euro wird am stärksten gefördert: So gut verdienende Eltern bekommen für ihr Kind rund 100 Euro mehr im Monat als die Mutter, die im Supermarkt an der Kasse sitzt, oder der Vater, der als Kfz-Mechaniker arbeitet. Bei zwei Kindern sind es schon 200 Euro, die Wohlhabende pro Monat mehr zur Verfügung haben. Das ist absurd und ungerecht.
Wir wollen mit unserem neuen und gerechten Kindergeld den Familienleistungsausgleich vom Kopf auf die Füße stellen. Mit der ungerechten steuerlichen Extra-Förderung von Eltern mit höherem Einkommen machen wir Schluss. Künftig soll es für alle Familien grundsätzlich ein Kindergeld in gleicher Höhe geben. Die gegenwärtigen Höhe des Kindergeldes wollen wir beibehalten, so dass die gebotene Freistellung des sächlichen Existenz-minimums dabei für alle gewährleistet ist.
Zusätzlich wollen wir diejenigen besonders fördern, die am meisten auf Förderung angewiesen sind: Familien mit kleinen und mittlerem Einkommen. Sie sollen automatisch einen Zuschlag aufs Kindergeld von bis zu 140 Euro bekommen. Gemeinsam mit dem gesetzlichen Mindestlohn, den wir ebenfalls einführen wollen, verbessert sich so die Situation von Familien im unteren bis in den mittleren Einkommensbereich spürbar.

 

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