Wahlrecht – Im Moment nicht verfassungsgemäß!

Veröffentlicht am 23.09.2011 in Bundespolitik

Es würde im Moment glaube ich niemanden wundern, wenn die Regierungskoalition auseinanderbrechen würde. Bei vielen zentralen Themen sind sich die Regierungsparteien nicht einig. Niemand kann sagen, wie lange die Regierung Merkel
noch hält. Die Folge wären Neuwahlen. Doch Deutschland steht ohne verfassungsmäßiges Wahlrecht da.

Es würde im Moment glaube ich niemanden wundern, wenn die Regierungskoalition auseinanderbrechen würde. Bei vielen zentralen Themen sind sich die
Regierungsparteien nicht einig.
Niemand kann sagen, wie lange die Regierung Merkel noch hält. Die Folge wären Neuwahlen. Doch Deutschland steht ohne verfassungsmäßiges Wahlrecht da. Würden
jetzt Neuwahlen zum Bundestag erforderlich, wir hätten kein anwendbares Wahlrecht – ein weiteres schweres und unentschuldbares Versäumnis von Schwarz-Gelb, eine
weitere Missachtung des Rechts. Denn die Frist des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform ist seit Ende Juni 2011 abgelaufen. Die Koalition hat aber bis
heute kein Gesetz zur Abstimmung im Bundestag gestellt.
Der Entwurf von Union und FDP sorgt noch immer für heftigen Streit der Koalitionäre. Vor allem ist er vollkommen ungenügend: Er beseitigt nicht das Problem der Überhangmandate. Noch 2005 erklärte Volker Kauder: „Überhangmandate sind rechtlich bedenklich und aus demokratischer Sicht nicht wünschenswert.“
Heute kalkuliert die Union, von diesen Mandaten profitieren zu können. Sie stellt die Macht vor das Recht. Die Zeit drängt. Die Verschleppung der Entscheidung ist
nicht hinnehmbar.
Wir haben rechtzeitig einen eigenen Reformentwurf vorgelegt. Wir wollen die Gleichheit des Stimmgewichts im Wahlrecht wieder herstellen und für Überhangmandate
Ausgleichsmandate gewähren. Wir haben die Koalition mit Nachdruck aufgefordert, unverzüglich den Weg für eine Entscheidung frei zu machen und in der kommenden
Sitzungswoche die 2. und 3. Lesung der Wahlrechtsreform anzusetzen.
Dieser Forderung ist sie gefolgt.

 

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