Umsatzsteuerfreiheit für Essensangebote von Schulen und Studentenwerken darf nicht durch die Hintertür beseitigt werden

Veröffentlicht am 09.11.2012 in Pressemitteilung

Die Bundestagsabgeordnete Sabine Bätzing-Lichtenthäler aus Neuwied/Altenkirchen erklärt: „Nachdem sich CDU/CSU und FDP in den letzten Tagen selbst dafür lobten, die Vorschläge der eigenen Bundesregierung zur Umsatzbesteuerung von Volkshochschulen sowie Musik- und Ballettschulen gekippt zu haben, wundert es mich sehr, dass sie gleichzeitig – stillschweigend – möglicherweise die Essensversorgung von Schülern und Studenten verteuerten.“

Elternvereine und Studentenwerke, die Mitglieder von Wohlfahrtsverbänden sind, können Schul- bzw. Mensaessen umsatzsteuerfrei anbieten. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 hat die schwarz-gelbe Koalition jetzt die diesbezügliche Bestimmung des Umsatzsteuergesetzes neu geregelt. Ungeklärt ist, ob dadurch die Steuerfreiheit der betroffenen Essenangebote beseitigt wurde.
Der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl sicherte Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, auf deren Nachfrage zu, dass Rheinland-Pfalz deshalb im Bundesrat beantragen wird, zur Neuregelung des § 4 Nr. 18 UStG im Jahressteuergesetz 2013 die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen.
Ziel der Initiative ist, die geplante Rechtsänderung zu überprüfen und – gegebenenfalls in veränderter Form – erst in einem späteren Gesetzgebungsvorhaben wieder aufzugreifen.
Finanzminister Carsten Kühl ist sich mit der Bundestagsabgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler einig: „Wir wollen, dass alle Kinder eine vernünftige Ernährung erhalten. Ein bezahlbares Schulessen gehört als elementarer Baustein dazu. Gerade in den Fällen, in denen Eltern sich selbst in die Essensversorgung einbringen, dürfen wir das Angebot nicht erschweren.“

 

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