Topthema: Steuern – Drei Sichtweisen – ein Thema!

Veröffentlicht am 10.05.2013 in Bundespolitik

Wenn Schäuble jetzt behauptet, für die Altfälle von Steuerhinterziehung deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz wäre das von ihm verhandelte Steuerabkommen mit der Schweiz der einzig mögliche Weg gewesen, dann ist das eine klare Kapitulationserklärung.

Selbst die schweizerische Finanzministerin lässt bereits anklingen, dass die Schweiz vielleicht doch zu mehr bereit wäre, als von Schäuble behauptet und verhandelt.

Schäubles Argumentation geht außerdem am Thema vorbei: Nichts in der Schweizer Verfassung spricht zum Beispiel dagegen, dass die Schweiz das sogenannte "Abschleichen" unmöglich macht und die nach dem zu recht gescheiterten Steuerabkommen möglich gewesenen Steuerschlupflöcher und Umgehungsmöglichkeiten abschafft.

Auch der Satz, mit dem hinterzogene Vermögen nachversteuert werden sollen, wird von der Verfassung nicht vorgegeben; er könnte ohne weiteres auch höher liegen als im vorgelegten Abkommen. Was das Bankgeheimnis angeht, muss in von deutscher Seite hart geführten Verhandlungen ausgelotet werden, was konkret möglich ist. Aber Schäuble hat eben keine harten Verhandlungen mit der Schweiz geführt, sondern hat von vornherein der schweizerischen Strategie Folge geleistet. Von daher ist es sehr nachvollziehbar, dass Schäuble jetzt so argumentiert, wie er argumentiert: Alles andere wäre natürlich ein Eingeständnis seiner willfährigen und falschen Verhandlungsführung gegenüber der Schweiz.

Die Entscheidung des Aufsichtsrates des FC Bayern München, Hoeneß trotz seiner erheblichen Steuerhinter-ziehung als Vorsitzenden zu halten, wirft ein bemerkens-wertes Licht auf die Moral- und Rechtsvorstellungen der Aufsichtsratsmitglieder. Damit werden Maßstäbe bei der Bewertung von Steuerkriminalität ins Ungute verschoben. Das in manchen Kreisen immer noch grassierende Vorurteil, es handele sich dabei um ein Kavaliersdelikt, wird bestätigt.

Wir reden bei den Aufsichtsratsmitgliedern des FC-Bayern nicht von irgendwem. Es sind Vertreter von Deutschlands größten Unternehmen, die allesamt Anforderungen an Compliance-Bestimmungen in ihren eigenen Häusern erfüllen müssen. Wie dies nach einer solchen Entscheidung glaubhaft geschehen soll, ist fraglich.

Dass der hessische Finanzminister Schäfer Bundesfinanzminister Schäuble via Brief ein zu lasches Vorgehen gegen Steuerdumping vorwirft, ist schon ein bemerkenswerter Vorgang. Er zeigt vor allem: Nicht mal mehr die eigenen Parteifreunde nehmen Schäuble die Rolle des Vorkämpfers gegen Steuerflucht und Steuerdumping ab. Damit wird Schäuble faktisch als Maulheld entlarvt.
Schäfer hat völlig recht, wenn er die Einführung einer sogenannten Lizenzbox in Großbritannien kritisiert, die eine neue Basis für Unternehmen schafft, ihre Steuerlast deutlich zu reduzieren.

Das läuft der BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting), die genau solche Steuerschlupflöcher schließen will, zuwider. Schäuble wird zwar nicht müde zu betonen, wie erfolgreich seine diplomatischen Bemühungen zur Durchsetzung dieser Initiative seien.

Dass aber Großbritannien nicht mehr nur den Kampf gegen Steuerdumping blockiert, sondern neue Möglichkeiten für Unternehmen schafft, ihre Steuerlast zu drücken, konnte damit nicht verhindert werden.

Ankündigungen auf Pressekonferenzen sind nicht ausreichend, um dem Problem zu begegnen. Schäuble sollte auf seinen Parteikollegen hören und seinen tatsächlichen Einsatz verstärken.

 

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