Familie: Betreuungsgeld – Nicht im Einklang mit der Verfassung!

Veröffentlicht am 31.08.2012 in Bundespolitik

Die Diskussion um das Betreuungsgeld kommt nicht zur Ruhe. Das Gutachten, dass unsere Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben hat spricht eine deutliche Sprache:
Der Betreuungsgeldgesetzentwurf widerspricht Verfassungs-recht. Zu diesem Ergebnis kommt der Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Wieland in seinem Gutachten, das jetzt veröffentlicht wurde. Sollte der Gesetzentwurf verabschiedet werden, wird unsere Bundestagsfraktion eine Klage vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe anstreben.

Das Betreuungsgeld verstößt in vierfacher Hinsicht gegen unser Grundgesetz:

1. Das Betreuungsgeld schafft einen Anreiz für Eltern, ihr Kind nicht in eine öffentlich geförderte Kinderbetreuung zu geben. Damit verletzt das Betreuungsgeld das Gebot, dass – nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz – die Ausgestaltung der Kinderbetreuung Angelegenheit der Eltern ist und der Staat in diese Entscheidung nicht lenkend eingreifen darf.

2. Das Betreuungsgeld steht im Widerspruch zum Allgemeinen Gleichheitssatz. Familien, die ein staatliches Angebot wie Kitas nicht in Anspruch nehmen, dürfen nicht besser gestellt werden als Familien, die Kitas für ihre Kinder nutzen. Eine solche Regelung stellt unser gesamtes System der öffentlichen Infrastrukturfinanzierung auf den Kopf.

3. Die vorgesehene Regelung führt dazu, dass Eltern mit 13 und 14 Monaten alten Kindern zum Teil Betreuungsgeld bekommen, zum andern Teil nicht – und das bei ansonsten gleichen Bedingungen. Auch das verstößt gegen den Gleichheitssatz.

4. Und schließlich ist es unvereinbar mit dem staatlichen Gleichstellungsgebot. Danach ist der Staat verpflichtet, mit positiven Maßnahmen die Gleichstellung von Frauen zu fördern – mit dem Betreuungsgeld tut die Bundesregierung das Gegenteil: Sie verfestigt traditionelle Rollenbilder.

 

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