Energie: Energiewende – Es kommt auf gute Koordination an!

Veröffentlicht am 26.10.2012 in Energie und Umwelt

Am Montag fand eine Sachverständigen-Anhörung statt. Sie hat gezeigt, dass der diskutierte Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Offshore-Haftungsumlage sowie zur Sicherung der Versorgungs-sicherheit in allen Bereichen seine Ziele verfehlt und gleichzeitig unkalkulierbare Belastungen für die Verbraucher mit sich bringt.

So stärkt die durch den Verbraucher in Höhe von 0,25 Cent pro Kilowattstunde zu zahlende Haftungsumlage zwar die Investitionssicherheit der Offshore-Windparkbetreiber, am strukturellen Problem der zum Anschluss der Windparks verpflichteten Netzbetreiber ändert sich hierdurch nichts. Diese bleiben eingeklemmt zwischen auf der einen Seite dem Anspruch der Windparks auf pünktlichen Netzanschluss und andererseits einer marginalen Zahl an Zuliefern von Kabeln und weiteren Komponenten, an die im Falle nicht einge-haltener Lieferfristen keine Haftungsrisiken weitergegeben werden können.
Vor diesem Hintergrund drückten einige Sachverständige ihre Sorge vor weiteren Haftungsansprüchen an die Netzbetreiber und damit einem mittelfristigem Anstieg der Umlage auf 0,5 Cent pro Kilowattstunde aus. Darüber hinaus bezweifelten die Sachverständigen, dass durch die neue Regelung der Netzausbau auf See beschleunigt wird und sich neue Investoren finden.
So lässt sich unter anderen erklären, dass sich mehrere Sachverständige für eine Beteiligung des Staates durch die KfW an der Finanzierung der teuren Offshore-Netzanschlüsse ausgesprochen haben.
Auch bei den Vorschlägen zur Sicherung der Versorgungssicherheit mit Strom und Wärme im kommenden Winter hat die Bundesregierung wichtige Faktoren nicht berücksichtigt.
So sollen zur Sicherung der Stromversorgung die Betreiber von Gaskraftwerken mit kostengünstigen unterbrechbaren Verträgen dazu gezwungen werden, künftig auf kontinuierliche und teurere Lieferverträge umzustellen. Dieses Vorhaben verlagert aus Sicht der Sachverständigen das Problem der sicheren Versorgung mit Strom und Gas in benachbarte Regionen. Denn die mangelnde Gastransportkapazität gefährdet die gleichzeitige Versorgung anderer Gebiete mit dem für Strom und Gebäudewärme notwendigen Gas. Dies zeige, dass die Bundesregierung in der Hektik ihres Reparaturbetriebs negative Kettenreaktionen nicht bedacht hat.
Weiteren Nachbesserungsbedarf attestierten die Sachverständigen der Bundesregierung bei den Regelungen, die eine Stilllegung systemrelevanter Kraftwerke untersagen und einen Weiterbetrieb erzwingen sollen. Hiermit sind komplizierte Eingriffe in das Eigentumsrecht verbunden. Parallel verhandelt die Bundesnetzagentur mit Kraftwerksbetreibern über Vereinbarungen, die betroffenen Kraftwerke gegen eine finanzielle Entschädigung weiter zu betreiben. In diesem Zusammenhang müssen mögliche Mitnahmeeffekte vermieden werden, damit nicht schon die reine Ankündigung ein systemrelevantes Kraftwerk stillzulegen, zu Ansprüchen auf Entschädigungen führt und zu einem Geschäftsmodell wird. Die Anhörung hat wieder einmal gezeigt, dass die Bundesregierung in der Energiepolitik nicht auf der Basis eines klaren Konzepts handelt, sondern nur auf entstandene Probleme panikartig und ohne Beachtung möglicher Nebenwirkungen reagiert.
Da ist es nur folgerichtig, wenn ein Vertreter des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen eine Koordinierung der Energiewende zwischen Bund und Ländern sowie Nord- und Süddeutschland einfordert, um auf mangelnder Koordinierung beruhende Fehlinves-titionen in Windparks, Netze oder konventionelle Kraftwerke und damit einhergehende zusätzliche finanzielle Belastungen für die Verbraucher zu verhindern.

 

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