Bundesverfassungsgericht: Deutscher Bundestag – Beteiligung nicht zu umgehen!

Veröffentlicht am 22.06.2012 in Bundespolitik

Zum wiederholten Male hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung in Sachen Parlamentsbeteiligung heute eine schallende Ohrfeige verpasst. Der Versuch, den Deutschen Bundestag in europäischen Fragen zu umgehen, ist gescheitert.

Ob im Urteilsspruch zur Klage unserer Abgeordneten Swen Schulz und Peter Danckert oder im jetzt entschiedenen, von Bündnis 90/Die Grünen angestrengten Verfahren: Das schwarz-gelbe Verständnis von parlamentarischer Demokratie hält keiner richterlichen Überprüfung stand. Karlsruhe hat klargestellt, dass die vom Grundgesetz garantierten Rechte der Abgeordneten nicht einfach ausgehebelt werden können. Die Verfassungsrichter haben dabei lediglich bestätigt, was jedermann auf Anhieb erkennt: ESM und Euro-Plus-Pakt betreffen europäische Angelegenheiten, sie dienen Zielen der Europäischen Union und werden wesentlich von europäischen Organen getragen. Die Bundesregierung hat dies bislang unverfroren geleugnet, um die Mitsprache des Bundestages auszuhebeln und in Europa an den Gemeinschaftsinstitutionen vorbei verhandeln zu können. Fest steht: Schwarz-Gelb wird seine Position in Sachen Parlamentsbeteiligung erneut revidieren müssen. Und wieder braucht es erst ein Urteil aus Karlsruhe, um dem Bundestag zu seinen Rechten zu verhelfen.

 

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