Bätzing-Lichtenthäler: "Thema brennt vielen Menschen unter den Nägeln"

Veröffentlicht am 26.07.2018 in Allgemein

Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema Datenschutz-Grundverordnung

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ist seit ihrer Einführung am 25. Mai 2018 in aller Munde. Bei vielen herrscht seitdem Verunsicherung. Was regelt die Verordnung genau? Was ändert sich? Worauf müssen vor allem Vereine oder kleine Firmen beachten? Zahlreiche Gerüchte und Spekulationen sind dazu im Umlauf. Die heimische SPD-Landtagsabgeordnete Sabine Bätzing-Lichtenthäler hatte jetzt zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung zu diesem Thema eingeladen und konnte mit Prof. Dr. Dieter Kugelmann einen absoluten Experten gewinnen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit stand den über 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, vorwiegend aus der heimischen Vereinslandschaft, kompetent Rede und Antwort.

„Ob beim Newsletter, der Mitgliederdatei oder der Homepage – bei vielen Vereinen ist unklar, was jetzt zu tun ist“, leitete Bätzing-Lichtenthäler in die Veranstaltung ein. „Ziel der Grundverordnung war und ist es, auf der europäischen Ebene einheitliche Regeln für den digitalen Binnenmarkt zu erreichen. Das ist auch deshalb wichtig, damit jeder über die eigenen Daten selbst entscheiden kann“, stellte Prof. Kugelmann klar. Insbesondere große Konzerne wie Facebook oder Google sollten stärker als bisher kontrolliert werden, da die Grundverordnung auch für Nicht-EU-Unternehmen gilt, die innerhalb der EU tätig sind. Kugelmann unterstrich, dass die Datenschutz-Grundverordnung ein wichtiges Instrument sei. Immerhin seien rund 210.000 Unternehmen und mehr als 2.000 Verwaltungen, aber auch unzählige Vereine davon betroffen. Eine Kernbotschaft des Abends war, dass schon vorher Datenschutz-Regeln existierten. So hätte bereits vor dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ein Datenschutzbeauftragter benannt werden müssen, machte der oberste Datenschützer des Landes deutlich.

Den Vereinsvertretern brannten vor allem Fragen zur Veröffentlichung von Fotos auf den Nägeln. Dürfen bei Vereinsveranstaltungen Personen fotografiert und dann in einer Vereinszeitung abgedruckt oder auf die Homepage gestellt werden? Kugelmann machte deutlich, dass das vom Einzelfall abhängig sei: „Wenn Sie drei Vereinsjubilare fotografieren, benötigen Sie von jedem Einzelnen ein Einverständnis zur Veröffentlichung der Fotos. Anders ist das bei einer Großveranstaltung. Da muss jeder damit rechnen, fotografiert zu werden.“ Möglich wäre es jedoch, über die vereinseigene Satzung die grundsätzliche Verwendung von Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit zu regeln.

Im Rahmen der Veranstaltung konnten jedoch nicht alle offenen Fragen geklärt werden. Insbesondere Vereine können sich weiterführend unter folgenden Link informieren: www.datenschutz.rlp.de.

 

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