Altersarmut – Gute Löhne verhindern kleine Renten!

Veröffentlicht am 09.09.2011 in Sozialpolitik

Der "Regierungsdialog Rente" darf keine Schaufensterveranstaltung sein. Da zunehmend langjährig Versicherte von dem Risiko der Altersarmut betroffen sein werden, erwarten wir von der Bundesregierung eine ernsthafte und seriöse Befassung. Die bislang bekannt gewordenen Vorstellungen einer "Zuschussrente" sind ein sozialpolitischer Irrweg.

Voraussichtlich werden nur wenige Versicherte die Anforderungen erfüllen und eine Aufstockung ihrer Rente erhalten. Außerdem werden die Grenzen zwischen Sozialversicherung und bedürftigkeitsorientierter Sozialhilfe verwischt.
Wenn die Bundesregierung tatsächlich Altersarmut vermeiden und die lohn- und beitragsbezogene Rentenversicherung stärken will, muss sie dafür sorgen, dass Versicherte mit ihren Rentenanwartschaften nicht unterhalb der Grundsicherung liegen. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist dafür die wichtigste Grundlage. Er trägt dazu bei, dass aufstockende Leistungen des Arbeitslosengelds II unnötig sind und sorgt für höhere Rentenanwartschaften. Eine präventive Strategie der Vermeidung von Altersarmut setzt am Arbeitsmarkt an.
Genau hier versagt aber Bundesministerin von der Leyen. Sie kürzt bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik, sie will Kombilöhne und prekäre Beschäftigung ausweiten statt sie einzudämmen und sie tut nichts, um Frauen, die Vollzeit arbeiten wollen, ein existenzsicherndes Einkommen zu ermöglichen. Selbstverständlich sind auch bei einer Sozialversicherung Elemente des solidarischen Ausgleich sinnvoll. Diese müssen aber berücksichtigen, welche Vorleistungen Versicherte erbracht haben.
Wer langjährig Teilzeitbeschäftigte so behandelt wie diejenigen, die ihr ganzes Erwerbsleben mit Hungerlöhnen beschäftigt waren, zerstört die Akzeptanz der beitragsbezogenen Rentenversicherung. Sinnvoll wäre die Fortführung der "Rente nach Mindestentgeltpunkten", wie sie unter anderem auch der Bundesvorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, Karl-Josef Laumann fordert. Gleiches gilt für die verbesserte Bewertung von Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit, die ebenfalls der Schließung von Lücken in der Versicherungsbiographie dient.
Beide Regelungen kommen zielgenau denjenigen zu Gute, die langjährig der Versichertengemeinschaft angehören. Wenn Schwarz-Gelb einen Rentendialog auf dieser Grundlage führt, werden wir uns dem nicht verweigern. Bei der Verlängerung des Kombilohns ins Alter zu einer "Kombirente" ist dies nicht der Fall.

 

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