Die Zahlen sind gut, aber zeigen nur einen Teil der Wahrheit. Wer erst vor kurzem arbeitslos geworden ist, findet schnell einen neuen Job. Langzeitarbeitslose profitieren jedoch kaum von der guten Lage. Das deutsche Jobwunder findet seit zwei Jahren fast ohne sie statt.
Bundesministerin von der Leyen muss endlich auch perspektivische Lösungen finden, statt sich nur an den kurzfristigen Erfolgen zu freuen.
- Wie gehen wir um mit dem bestehenden Fachkräftemangel in verschiedenen Branchen und Regionen?
- Wie soll es gelingen, Langzeitarbeitslose besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren?
- Wie können wir diejenigen fördern, die heute als schlecht ausgebildet gelten?
Deutschland braucht eine Kultur der zweiten Chance, die auch den Abgehängten neue Möglichkeiten bietet, einen Schulabschluss oder eine Berufsausbildung nachzuholen. Auch brachliegende Talente wollen wir aktivieren. Wir brauchen mehr Chancengleichheit im Bildungssystem und bei der Berufsqualifikation. Wir werden dazu im Februar einen Antrag zur Fachkräftesicherung vorlegen.
Mindestlohn – Geht einfach und für alle durchschaubar! Die CDU spricht sich weiter gegen einen allgemeinen und fairen Mindestlohn aus. Schon der Begriff Mindestlohn ist falsch gewählt für die CDU-Pläne, die nur für wenige Arbeitnehmer spürbar höhere Löhne bringen werden.
Ein Mindestlohn sollte die Mindestbezahlung für Arbeit regeln, egal, wer diese Arbeit wo in Deutschland erledigt. Das ist einfach und für alle durchschaubar. 8,50 Euro pro Stunde sollte die rote Linie nach unten sein, unter die kein Arbeitgeber gehen darf. Die Union will stattdessen branchen- und regionalspezifische Untergrenzen. Dieser Flickenteppich sorgt nur für Verwirrung. Viele Arbeitnehmer werden auf die ihnen zustehenden Rechte verzichten, weil sie schlicht nicht wissen, welcher Mindestlohn für sie gilt. Es wird möglicherweise Jahre dauern, bis für alle Branchen und Regionen Mindestlöhne ausgehandelt sind.
Auch die Entscheidung der Union, bestehenden Tarifverträgen Vorrang zu geben vor neu ausgehandelten Lohnuntergrenzen ist eine Entscheidung gegen die Idee des Mindestlohns. Wenn ein Tarifvertrag einen Mindestlohn unterbieten kann, ist das eben kein Mindestlohn.