"Grundsatz 'Kurze Beine – kurze Wege' gilt nach wie vor"

Veröffentlicht am 15.02.2017 in Allgemein

Landtagsabgeordnete Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) informiert über Entwurf des Landes für Grundschul-Leitlinien – Verunsicherung bei den Eltern entgegenwirken

In der aktuellen Diskussion um den Leitlinienentwurf für ein wohnortnahes Grundschulangebot des Mainzer Bildungsministeriums, von denen etwa auch die Grundschule Herkersdorf/Offhausen als Außenstelle der Michaelschule in Kirchen berührt wird, meldet sich jetzt Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD-Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis 1 (Betzdorf/Kirchen) zu Wort und möchte der Verunsicherung bei den Eltern entgegenwirken: „Unsere Kinder sollen bestmöglich lernen können und gefördert werden. Deshalb müssen wir uns stetig verantwortungsvoll um die Zukunft unserer Schulen kümmern. Die Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot ermöglichen es den Schulträgern, die in der Regel die Verbandsgemeinden sind, individuelle und zukunftsfeste  Konzepte für ihren Schulstandort zu erarbeiten.“

Nach wie vor liege die Zukunft der Grundschulen vor Ort zurecht in den Händen der Schulträger – bezogen auf die Grundschule in Herkersdorf/Offhausen also bei der Verbandsgemeinde Kirchen. „Mit den Leitlinien des Bildungsministeriums können kleine Grundschulen für alle nachvollziehbar und vor dem Hintergrund der Gegebenheiten vor Ort geprüft werden. Die Schulträger bleiben Experten und Entscheider vor Ort. Und das ist auch gut so. Nur so können gemeinsam Lösungen gefunden werden, die auch kleine Grundschulen fit für die Zukunft machen.“ Dabei werde man auch weiterhin in Mainz an einem Prinzip festhalten: „Der Grundsatz ‚Kurze Beine – kurze Wege’ gilt nach wie vor! Gerade Grundschüler sollen einen möglichst kurzen Weg zur Schuke haben.“ Kleine Grundschulen stießen jedoch beispielsweise bei Organisation von Vertretungsstunden oder zusätzlichen Förderangeboten von Fall zu Fall an Grenzen. Auch seien die Lehrerinnen und Lehrer oft in verschiedenen Funktionen und Aufgaben sehr stark eingebunden. Deshalb sei es grundsätzlich richtig, dass die kleinsten Grundschulen im Land überprüft werden müssten. Gleichsam bedeute dies aber nicht, dass jeder Überprüfung auch eine Schließung folgen müsse. „Umso mehr sind die Schulträger aber aufgerufen, nicht nur ihre großen, sondern auch ihre kleinen Grundschulen zukunftsfest auszurichten“, so Bätzing-Lichtenthäler.

Der Leitlinienentwurf von Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig, der lediglich das bereits vorhandene Schulgesetz konkretisiert, liegt derzeit den kommunalen Spitzenverbänden, den Interessenvertretungen der Lehrer und Schulleiter sowie die Eltern- und Schülervertretungen vor. Bis Ende Februar haben diese die Möglichkeit, Anregungen und Kommentierungen vorzutragen.

 

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