Der Gemeinde- und Städtebund hat vorgeschlagen, die Kita-Gruppen vorübergehend zu vergrößern, um den Rechtsanspruch zu verwirklichen. Frühkindliche Bildung und bestmögliche Förderung von Kindern gelingt jedoch nur, wenn hohe qualitative Maßstäbe in Kindertageseinrichtungen gelten.
Deshalb bemühen sich Bund, Länder und Kommunen seit Jahren gemeinsam, die Qualität in Kitas kontinuierlich zu verbessern. An diesem Ziel darf nicht gerüttelt werden. Wir haben in unserem Aktionsplan zur Beschleunigung des Kita-Ausbaus konkrete Vorschläge gemacht, ohne die erforderliche Qualität in Frage zu stellen.
Beispielsweise schlagen wir regionale Krippengipfel vor, damit sich Länder, Kommunen, Träger und Eltern auf gezielte Maßnahmen zum Krippenausbau verständigen. Auch der Ausbau betrieblicher Angebote ist ein wichtiger Schritt, um 2013 den Rechtsanspruch zu schaffen. Daher müssen Unternehmen stärker motiviert und unterstützt werden, um Belegplätze in Kitas für die Kinder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitzustellen oder eigene betriebliche Betreuungsangebote zu gründen. Es muss darum gehen, bestehende Potenziale beim Kita-Ausbau auszuschöpfen, nicht aber die Qualität in Einrichtungen abzusenken. Lösungen auf Kosten der Kinder und der Erzieherinnen und Erzieher lehnen wir ab.