Europäische Union: Flüchtlinge – Die Menschenwürde gilt für Alle!

Veröffentlicht am 20.12.2013 in Europa

Die Europäische Union hat sich verpflichtet, Flüchtlingen ein wirksames Asylverfahren und menschenwürdige Aufnahmebedingungen zu garantieren. Wir wollen möglichst schnell eine neue alters- und stichtagsunabhängige Regelung in das Aufenthaltsrecht einfügen. Außerdem soll die Bearbeitungsdauer von Asylverfahren auf höchstens drei Monate verkürzt werden.

„Die Europäische Union hat sich verpflichtet, die Rechte der Flüchtlinge zu wahren. Jeder Flüchtling hat ein Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit. Die EU sollte im kommenden Jahr 2014 ein wirksames System zur Rettung von Flüchtlingen aus Seenot aufbauen, um dieses Recht zu verwirklichen. Denn es muss vermieden werden, dass alljährlich hunderte Flüchtlinge im Mittelmeer ertrinken. Die EU-Staaten haben sich verpflichtet, dieses Recht zu verwirklichen.

Dazu gehören auch ein wirksames Asylverfahren und menschenwürdige Aufnahmebedingungen für die Flüchtlinge. Auch in diesen Bereichen muss das Gemeinsame Europäische Asylsystem verbessert werden. Wir haben im Koalitionsvertrag mit CDU und CSU einige Verbesserungen im Asylrecht erreicht.

Wir wollen zum Beispiel eine neue alters- und stichtagsunabhängige Regelung in das Aufenthaltsrecht einfügen. Außerdem wollen wir die Bearbeitungsdauer von Asylverfahren auf höchstens drei Monate verkürzen. Besonders wichtig ist auch der von uns beabsichtigte Vorrang des Jugendhilferechts für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vor dem Asyl- und Aufenthaltsrecht.
Wir wollen diese Verbesserungen möglichst bald gesetzgeberisch verwirklichen und auf europäischer Ebene weitere Anstöße zur Wahrung der Menschenrechte geben.“
 

 

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