Bundestag verabschiedet Mindestlohn

Veröffentlicht am 02.07.2014 in Ankündigungen

Diese Woche wird der Bundestag das Tarifautonomiestärkungsgesetz verabschieden und damit erstmals einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland einführen.

Dies ist ein Meilenstein in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, der ab dem 1. Januar 2015 für mindestens 3,7 Mio. Menschen das Ende von Niedriglöhnen bedeutet.

Bis zum 31. Dezember 2016 sind Abweichungen vom Mindestlohn von 8,50 Euro grundsätzlich nur möglich, wenn ein entsprechender Tarifvertrag dies vorsieht und dieser nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Ab dem 1. Januar 2017 wird der Mindestlohn von 8,50 Euro in ganz Deutschland und ausnahmslos für alle Branchen gelten.

Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Mindestlohn:

Hintergrund Papier zum Mindestlohn

Glossar zum Mindestlohn
 

 

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