Skandale wie bei der Bahn, bei der Telekom und bei Lidl haben deutlich gemacht, dass beim Arbeitnehmerdatenschutz in unserem Land einiges im Argen liegt. Tritt das Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz in der Form in Kraft, wie sich Union und FDP geeinigt haben, wird es künftig keine Skandale mehr geben. Sie wären legal.
Es wäre legal, sich von dem Bewerber auf eine Stelle die Einwilligung geben zu lassen, dass Daten über sie auch aus nicht öffentlich zugänglichen Quellen erhoben werden können. Kaum ein Bewerber würde Nein sagen und sich seine Chancen damit endgültig zunichte machen. Es wäre legal, ununterbrochene offene Videoüberwachung zur Qualitätskontrolle durchzuführen, was einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten darstellen würde. Und das ohnehin niedrige Schutzniveau des Gesetzentwurfs könnte durch Betriebsvereinbarungen noch weiter unterlaufen werden.
Bereits in der Anhörung im Mai 2011 wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung überwiegend kritisiert, da er völlig ungeeignet ist, die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu schützen. Aber statt aus diesem Verriss der Sachverständigen Konsequenzen zu ziehen, wird das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz nun endgültig zum "Arbeit-geberinteressenschutzgesetz" pervertiert.
Die Einigung zwischen Union und FDP geht zu Lasten der Beschäftigten. Wir wollen statt dessen ein Gesetz, das die
Beschäftigten bereits im Bewerbungsverfahren schützt, keine exzessive Überwachung zulässt und keine Einführung eines Konzernprivilegs vorsieht.
Wir fordern die Bundesregierung auf, ein eigenständiges Gesetz vorzulegen, das die Beschäftigten effektiv vor Datenmissbrauch und exzessiver Überwachung schützt.