Psychische Belastungen in der Arbeitswelt nehmen immer weiter zu. Stress entsteht durch Arbeitsverdichtung und dauernde Erreichbarkeit. Das betrifft den Arbeiter auf Montage, genauso wie die Führungskraft im Management. Im Umgang mit diesem Stress gibt es aber noch viel Unsicherheit. Darüber sind sich alle Sachverständigen bei der Anhörung einig gewesen.
Fast übereinstimmend wurde von den Sachverständigen die mangelhaften Aufsichtsdienste der Länder kritisiert.
Die Gewerkschaften haben betont, dass die schwarz-gelbe Regierung nichts unternommen hat, um psychische Belastungen in der Arbeitswelt zu reduzieren. Es zeigt sich: Union und FDP kümmern sich nicht um die Sorgen und Nöte der Menschen in den Betrieben.
Wir fordern deshalb in dem Antrag „Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten erhalten – Psychische Belastungen in der Arbeitswelt reduzieren“ klare Regeln dazu, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen psychische Belastungen tun können. Wir brauchen eine Anti-Stress-Verordnung im Arbeitsschutzgesetz, um Rechtssicherheit zu schaffen. Nur mit einer Verordnung stellen wir sicher, dass wir nicht nur über Stress am Arbeitsplatz reden, sondern endlich in den Betrieben auch gehandelt wird.
Zur besseren Kontrolle muss die Gewerbeaufsicht personell und sachlich wesentlich gestärkt werden. Bei gesetzlichen Verstößen müssen die Aufsichtsbehörden wirksame Sanktionen verhängen können und tatsächlich anwenden. Grundsätzlich verfolgen wir in unserem Antrag zwei Stoßrichtungen: Zum einen wollen wir dafür sorgen, dass die bestehenden Gesetze nicht mehr umgangen werden können. Zum anderen wollen wir mangelnden Gesundheitsschutz strenger sanktionieren.