Mit seinem Urteil, dass Hartz-IV-Familien für ihre Kinder ein Jugendbett als Erstausstattung zusteht, wenn das Kinderbett zu klein wird, hat das Bundessozialgericht in Kassel gutes Recht gesprochen.
Mit seinem Urteil, dass Hartz-IV-Familien für ihre Kinder ein Jugendbett als Erstausstattung zusteht, wenn das Kinderbett zu klein wird, hat das Bundessozialgericht in Kassel gutes Recht gesprochen.
Dieses positive Urteil ist eine erneute Bestätigung dafür, dass die die Praxis der Einmalzahlungen ausgedehnt werden muss.
Es ist erneut eine starke Abmahnung der Bundesregierung, die sich weigert, für ein menschenwürdiges Existenz-minimum Bedürftiger und vor allem von Kindern in Not zu sorgen.
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