Tierschutz: Artgerechte Haltung – Die Kommunen sollen mitreden!

Veröffentlicht am 18.01.2013 in Energie und Umwelt

Unsere Bundestagsfraktion fordert deutliche Einschränk-ungen beim Zubau von großen Intensivtierhaltungs-anlagen im Außenbereich. Die Privilegierung der Tierhaltung muss im Baurecht künftig dann entfallen, wenn die jeweils unteren Schwellwerte nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erreicht sind.

Durch das Baugesetzbuch müssen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass eine ökologische und tiergerechte Tierhaltung gefördert sowie ökologisch nicht vertretbare Intensivtierhaltungsanlagen vermieden werden.

Einen entsprechenden Forderungskatalog haben wir bereits 2011 in einem Antrag zur Intensivtierhaltung vorgelegt, der von Schwarz-Gelb abgelehnt wurde.

Anlagen der gewerblichen Intensivtierhaltung dürfen nicht länger zu denjenigen baulichen Anlagen gehören, denen Paragraf 35 Baugesetzbuch das Privileg zubilligt, im Außenbereich – auf der grünen Wiese – errichtet werden zu dürfen.

Die Intensivtierhaltung in Deutschland stößt in ihrer gegenwärtigen Form auf immer größeren Widerstand in der Bevölkerung. Der Zubau großer gewerblicher Stallanlagen in Deutschland beunruhigt Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere in den Zentren der intensiven Tierhaltung befürchten sie gesundheitsschädliche Staub- und Keimemissionen aus den Ställen und negative Auswirkungen auf die Boden- und Grundwasserhaushalte durch zu viel Gülle und Mist auf den Acker- und Grünlandflächen.

In den Zentren der intensiven Tierhaltung sind die Grenzen der Belastbarkeit der Boden- und Wasserhaushalte erreicht. In den vergangenen Jahren konnten die Nährstoffüberschüsse trotz der Umsetzung technischer und administrativer Maßnahmen nicht soweit gesenkt werden, dass europarechtliche Vorgaben zum Schutz der Böden und des Grundwassers eingehalten werden. Die SPD-Bundestagsfraktion will den Kommunen Steuerungsmöglichkeiten an die Hand geben, um den Bau solcher Anlagen entweder im Außenbereich ganz auszuschließen oder deren Ansiedlung dort planen zu können, wo es städtebaulich und ökologisch verträglich ist – und wo sie die Anwohner nicht stören.

 

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