Land verlängert Soforthilfen für Vereine in Not

Veröffentlicht am 22.09.2020 in Allgemein

Anträge sind auch 2021 möglich

„Der Schutzschild der Landesregierung für Vereine in Not geht im Jahr 2021 in die Verlängerung.“ Darauf weisen die Landtagsabgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Heijo Höfer hin. Demnach können Vereine, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind, auch im nächsten Jahr Soforthilfen des Landes von biszu 12.000 Euro beantragen.

„Wir wissen, dass die Situation vieler Vereine auch im kommenden Jahr angespannt bleiben wird“, betonen Bätzing-Lichtenthäler und Höfer. Dies gelte insbesondere für Vereine, die ihr Vereinsleben durch Einnahmen aus Festen oder dem Betrieb einer Gaststätte finanzieren. „Wenn Miet- und Pachtkosten, Kredite oder Honorare weiterlaufen, kann für die Vereine eine sehr ernste Situation entstehen. Mit der Verlängerung des Soforthilfeprogramms durch die Landesregierung haben Vereine auch für das kommende Jahr Planungssicherheit“, erklären die SPD-Politiker.

Die Parlamentarier unterstreichen die Bedeutung des Vereinswesens für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. „Unsere Vereine prägen das sportliche, kulturelle und soziale Leben in den Gemeinden. Das starke zivilgesellschaftliche Fundament wollen wir auch in Krisenzeiten erhalten“, so Bätzing-Lichtenthäler und Höfer. Insgesamt stelle die Landesregierung für das Vereinsprogramm 10 Millionen Euro zur Verfügung. Bis Ende Mai sei der Schutzschild an die Soforthilfen des Bundes für kleine Unternehmen und Soloselbstständige gekoppelt gewesen. Über 500 Vereine hätten Bund und Land während der Corona-Pandemie bisher mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt. Dies entspreche einem Gesamtvolumen von rund 4 Millionen Euro, davon 350.000 Euro Landesmittel.

Antragsberechtigt für das Vereinsprogramm des Landes sind gemeinnützige und andere steuerbegünstigte Vereine mit Sitz in Rheinland-Pfalz, die infolge der Pandemie in eine existenzbedrohende Lage geraten sind. Auch Vereine, die bereits Soforthilfen des Landes erhalten haben, können für das Jahr 2021 eine erneute Förderung beantragen, wenn die finanzielle Notlage weiter anhält. Anträge können beim Landessportbund und den regionalen Sportbünden, der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur sowie der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz gestellt werden. Weitere Informationen zum Schutzschild für Vereine in Not: www.wir-tun-was.rlp.de

 

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