Kinder & Jugendliche: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz – Und das bald!

Veröffentlicht am 30.08.2013 in Bundespolitik

Das neue LBS-Kinderbarometer ist veröffentlicht. Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass Kinder und Jugendliche mehr mitbestimmen wollen. Weil die UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Beteiligung vorsieht, ist neben den Städten und Gemeinden ebenfalls der Bund gefordert. Denn er hat eine wichtige Unterstützungsfunktion.

Aber man kann nur den Kopf darüber schütteln, dass die Bundesjugendministerin lapidar erklärt, zukünftig den Wunsch von Kindern und Jugendlichen nach mehr Beteiligung ernster nehmen zu wollen und es dabei versäumt, konkrete Vorschläge zu machen.

Wer es mit der Beteiligung wirklich ernst meint, muss für stärkere Rechte für Kinder und Jugendliche kämpfen. Dazu gehört vor allem, für die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz einzutreten.

In Deutschland fehlt es zudem an einem unabhängigen Verfahren, um die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zu überwachen. Ein solches Monitoring wird beispielsweise in Norwegen und Schweden längst praktiziert.

Auch ist eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre überfällig. Ein solcher Schritt muss einhergehen mit einer guten politischen Bildung – innerhalb sowie außerhalb der Schulen.

Zudem muss der nationale Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland“, den die schwarz-gelbe Bundesregierung hat auslaufen lassen, neu aufgelegt werden.

 

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