Inneres: Klientelpolitik & Abgeordnetenbestechung

Veröffentlicht am 26.04.2013 in Inneres

Im Übrigen entblößt die CSU auch an anderer Stelle, wie sie Klientelpolitik und Selbstbedienung vor Rechtsstaatlichkeit stellt. Bekannt geworden ist die familiäre Vorteilsnahme durch Beschäftigung von nahen Angehörigen. Der Landtag hat am 1. Dezember 2000 für die Zukunft ausgeschlossen, dass Ehefrauen, Kinder, Schwägerinnen und Schwager auf Kosten des Steuerzahlers beschäftigt werden. Wenn aber jemand vorher schon einen Arbeitsvertrag hatte, so galt er weiter. Noch kurz vor der Beschlussfassung wurden rasch Angehörige eingestellt und werden bis heute beschäftigt.

Im Fall des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses von der CSU wurden sogar die 13 und 14 Jahre alten Söhne als „Berater“ eingestellt.
Skandale der Vorteilsnahme beschädigen die Demokratie. Auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität von Parlamentariern und Parlamentarierinnen schwindet. In dieser Woche berät der Deutsche Bundestag unseren Gesetzentwurf zur Abgeordnetenbestechung.

Er sieht vor, Volksvertreterinnen und Volksvertreter zu bestrafen, wenn sie einen Vorteil dafür annehmen, sich bei der Wahrnehmung ihres Mandats in einer bestimmten Weise zu verhalten. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Auch derjenige, der den Vorteil gewährt, soll bestraft werden.
Auch hier geht es nicht um Einzelfälle, sondern um die Wiederherstellung des Vertrauens in die Demokratie

 

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