Bätzing-Lichtenthäler reagiert irritiert auf offenen Brief zum kommunalen Finanzausgleich

Veröffentlicht am 02.12.2022 in Allgemein

Mit Irritation und Unverständnis reagiert Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD-Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Betzdorf/Kirchen und Vorsitzende der SPD-Landtagfraktion, auf den offenen Brief von sechs Stadt- und Ortsbürgermeistern aus dem Wisserland zum neuen kommunalen Finanzausgleich. „Hier wird die Realität auf den Kopf gestellt: Aus milliardenschweren Hilfen für die kommunale Familie werden angebliche Nachteile, aus einem fairen Ausgleich in unserem Land eine vermeintliche Ungerechtigkeit, und aus einem Gerichtsurteil eine herbeigedichtete willkürliche Entscheidung des Landtags. Kurzum: Das ist absurd und realitätsfern“, so Bätzing-Lichtenthäler.
 
„Fakt ist: Die kommunale Familie profitiert von der Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs, allein im kommenden Jahr erhöht sich die Finanzausgleichsmasse um 357 Millionen Euro. Fakt ist: Für den Landkreis Altenkirchen und seine Gemeinden bedeutet das knapp 21 Millionen Euro mehr. Fakt ist: Zusätzlich zum historischen Plus für die kommunale Familie kommt noch die milliardenschwere Entlastung von Altschulden und ein 250 Millionen schweres kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation. Wer darin nicht Reformen sieht, die unsere Kommunen zukunftsfähig und kraftvoll aufstellen und kommende Generationen von Schulden entlasten, sondern unsoziale Neuerungen auf dem Rücken der Bürger*Innen, der kann oder will sich mit der Materie offenbar nicht angemessen befassen“, so Bätzing-Lichtenthäler.
 
Bätzing-Lichtenthäler ergänzt: „Mit Blick auf den offenen Brief der Kollegen gilt es, das eine oder andere gerade zu rücken. Erstens: Es gibt keinen Zwang zur Steuererhöhung, das wäre rechtlich auch gar nicht möglich. Zweitens: Nicht das Land hat den Starttermin für den neuen kommunalen Finanzausgleich auf den 1. Januar 2023 gesetzt, sondern der Verfassungsgerichtshof. Drittens: Die Kommunen müssen bereits heute ausgeglichene Haushalte vorlegen, nicht erst mit dem neuen KFA. Viertens: Der Nivellierungssatz für die Grundsteuer B wird nicht willkürlich erhöht, sondern an den Bundesschnitt der anderen Flächenländer angepasst. Das ist unabdingbar für einen gerechten Ausgleich und im Sinne des Urteils. Der Verfassungsgerichtshof mahnt an, dass Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Einnahmepotenziale umfassend auszuschöpfen haben. Daher ist klar: Es wäre schlicht ungerecht, wenn Kommunen Defizite aufgrund eines Steuersatzes unter dem Bundesschnitt dadurch querfinanzieren, dass sie millionenschwere Förderungen von Land und anderen Kommunen erhalten.“ 

 

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