Topthema: Regierungskommission warnt vor hohen Vorstandsgehältern!

Veröffentlicht am 13.09.2013 in Wirtschaftspolitik

Es wäre gut und richtig, wenn der Bundesrat am 20. September 2013 die Aktienrechtsnovelle (VorstKoG) stoppen würde. Die Entscheidung über die Vorstandsgehälter muss beim Aufsichtsrat bleiben. Das ist sachgerecht und schafft die besseren Entscheidungen. Das sagen nicht nur die Sozialdemokraten, viele Wirtschaftsverbände und die Gewerkschaften, sondern auch die Regierungskommission, die noch im Mai Empfehlungen abgegeben hat, wie die Arbeit des Aufsichtsrates in diesem Bereich transparenter und effektiver gemacht werden kann, die jedoch von Schwarz-Gelb ignoriert worden sind.

Die Regierungskommission zur Corporate Governance ruft nun den Bundesrat dazu auf, die schwarz-gelbe Aktienrechtsnovelle zu Fall zu bringen. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und –überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken.

Der Kodex adressiert alle wesentlichen – vor allem internationalen - Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung, nämlich mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsinteressen; die duale Unternehmensverfassung mit Vorstand und Aufsichtsrat; mangelnde Transparenz deutscher Unternehmensführung; mangelnde Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte und eingeschränkte Unabhängigkeit der Abschlussprüfer. Der scheidende und der neue Kommissionsvorsitzende verbinden dies mit einer ausdrücklichen Warnung vor der in dieser Novelle geregelten Übertragung der Letztentscheidung über die Vergütungssysteme von Vorstands-mitgliedern auf die Hauptversammlung der Aktionäre: Damit würden die exorbitant hohen Gehälter von Vorständen nicht verhindert; die schwarz-gelbe Regelung sei eine „dem Wahlkampf geschuldete Reaktion auf die Schweizer Abzockerinitiative“.

Dieser Vorgang ist eine Ohrfeige für die Kanzlerin und ihre Koalition. Die Regierungskommission macht sich – zu Recht – große Sorgen, dass mit der Aktienrechtsnovelle falsche Weichen gestellt werden. Sonst hätte sie nicht mitten im Wahlkampf so gegen die Regierung opponiert. Herr Müller und Herr Gentz sind mit Sicherheit keine Parteigänger der Opposition.

 

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