Topthema: Ausnahmen beim Mindestlohn

Veröffentlicht am 17.01.2014 in Arbeit

In der Debatte über Ausnahmen beim Mindestlohn rate ich zur Gelassenheit. Der Koalitionsvertrag ist eindeutig: Der einheitliche gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro kommt zum 1.1.2015 mit den bekannten Übergangsfristen bis längstens Ende 2016. Sinnvolle Ausnahmen vom Mindestlohn sind vorgesehen für Ausbildungsverhältnisse nach dem Berufsbildungsgesetz sowie für Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung.

 Im Übrigen wird es keine Durchlöcherung unserer Grundsätze geben: Wer regulär vollzeitbeschäftigt ist, muss davon anständig leben können. Und: Unfaire Wettbewerbsvorteile für Arbeitgeber, die ihre Niedrigstlöhne dann von der Arbeitsagentur subventionieren lassen, darf es nicht länger geben. Die wirtschaftliche und politische Bedeutung des Mindestlohns haben wir mit großem Erfolg in den Koalitionsverhandlungen und mit dem Mitgliedervotum deutlich gemacht. All dies sollten wir uns jetzt bewahren und deshalb von Forderungen nach weiteren Ausnahmen ebenso klaren Abstand halten wie von Forderungen, die bereits jetzt einen wesentlich höheren Mindestlohn einfordern.

 

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