Mutige Arbeitnehmer – Sie brauchen rechtlichen Schutz!

Veröffentlicht am 10.02.2012 in Arbeit

Unsere Gesellschaft profitiert von mutigen Arbeitnehmern, die auf Gammelfleischskandale oder Notstände in Pflegeheimen hinweisen. Der Hinweisgeber selbst, auch Whistleblower genannt, geht damit aber ein hohes Risiko ein und wird häufig wegen Geheimnisverrat gekündigt. Es wird deshalb Zeit, dass die Rechte und Pflichten von Hinweisgebern endlich verbindlich geregelt werden.

Wir wollen eine einheitliche rechtliche Regelung, wer unter welchen Umständen wen über Missstände informieren darf. Unser Gesetzentwurf beseitigt Rechtsunsicherheit, indem er ein Anzeigerecht für Hinweisgeber festlegt.
Maßreglungen, "Mobbing" und Kündigungen aufgrund von rechtmäßigen Hinweisen sind künftig verboten. Flankierend und zur Durchsetzung des Benachteiligungsverbots stehen dem Hinweisgeber Schadensersatz- und Schmerzensgeld-ansprüche sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
Dieser rechtliche Schutz muss allerdings flankiert werden von einem gesellschaftlichen Klima, in dem Hinweisgeber nicht als Denunzianten verleumdet werden, sondern ihre Zivilcourage anerkannt wird. Der Gesetzentwurf wird noch diese Woche in den Bundestag eingebracht und Thema einer Sachverständigenanhörung am 27. Februar sein.

 

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