Entgegen den bisherigen Versicherungen bekannte sich die Bundesregierung doch nicht konsequent zu dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit. Faktisch fällt sie damit der Kommission in den Rücken.
Der juristische Dienst des Europäischen Rates hat gegen die sogenannte Ansässigkeitsfiktion des Richtlinienvorschlages rechtliche Bedenken angemeldet. Diese Ansässigkeitsfiktion sieht vor, dass ein Finanzinstitut aus einem nicht teilnehmenden Mitgliedstaat auch dann steuerpflichtig wird, wenn es an einer Finanztransaktion mit einer Partei aus einem an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnehmenden Mitgliedstaat beteiligt ist. Diese Regelung hat eine hohe Bedeutung, um Umgehungsversuche der Finanztransaktionssteuer zu verhindern.